Grunderwerbsteuer: 5,0 %
Die Grunderwerbsteuer legt jedes Bundesland selbst fest. In Baden-Württemberg beträgt sie seit November 2011 unverändert 5,0 % des Kaufpreises. Einen Freibetrag für Erstkäufer gibt es nicht. Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, das anschließend den Steuerbescheid verschickt.
Notar und Grundbuch: rund 2 %
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und die Grundschuld für Ihre Bank. Das Grundbuchamt trägt Sie als Eigentümer und die Grundschuld ein. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und liegen zusammen meist bei etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
Maklerprovision: meist 3,57 %
Ist ein Makler beteiligt, teilen sich Käufer und Verkäufer beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen die Provision in der Regel. In Baden-Württemberg zahlen Käufer häufig 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Kaufen Sie ohne Makler, entfällt dieser Posten.